Erstattungs-Check

Maklerprovision zurückholen: Was viele Betroffene nicht wissen

Wer eine Immobilie kauft, zahlt oft mehrere tausend Euro Maklerprovision. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind schnell 10.000 bis 15.000 Euro fällig. Kaum ein Käufer fragt danach, ob der Makler diese Summe überhaupt verlangen durfte.

Genau das ist der Punkt. Ein Makler hat nur dann Anspruch auf Provision, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht. Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung oder wurde der Vertrag online ohne korrekt beschrifteten Bestellbutton geschlossen, kann der Anspruch entfallen. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt.

Mit dem Erstattungs-Check prüfen wir für dich, ob deine Maklerprovision zurückgefordert werden kann. Unverbindlich, auf Erfolgsbasis und ohne Kostenrisiko.

Wann kann ich meine Maklerprovision zurückfordern?

Entscheidend ist nicht, ob die Provision hoch oder ärgerlich war. Entscheidend ist, ob der Maklervertrag rechtlich wirksam zustande kam. Das ist häufiger nicht der Fall, als Käufer denken. Diese fünf Fehler sehen wir in der Praxis am häufigsten:

  1. Keine oder fehlerhafte WiderrufsbelehrungWird ein Maklervertrag per E-Mail, Telefon oder über ein Immobilienportal geschlossen, steht dir ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu. Wurdest du darüber nicht richtig belehrt, verlängert sich die Frist auf 1 Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss.
  2. Falsch beschrifteter Button bei Online VerträgenWer einen Maklervertrag online abschließt, muss über einen Button bestätigen, der eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist, etwa „zahlungspflichtig bestellen“. Steht dort nur „Senden“ oder „Anfrage abschicken“, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
  3. Verstoß gegen die HalbteilungSeit Dezember 2020 müssen Käufer und Verkäufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses die Provision zu gleichen Teilen tragen, wenn der Makler für beide Seiten tätig ist. Wird davon abgewichen, ist die Vereinbarung unwirksam.
  4. Fehlende TextformEin Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss mindestens in Textform geschlossen werden. Stehen die Provisionsangaben etwa nur klein unter der E-Mail Signatur, kann das nicht reichen.
  5. Unklare ProvisionsvereinbarungWenn aus den Unterlagen nicht eindeutig hervorgeht, dass und in welcher Höhe Provision geschuldet ist, fehlt oft die Grundlage für den Anspruch.

Wichtig: Eine Rückforderung ist auch nach dem Notartermin und nach der Zahlung möglich. Wurde die Provision noch nicht bezahlt, kann der Anspruch des Maklers von vornherein entfallen.

Diese Urteile stehen auf deiner Seite

Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren mehrfach zugunsten von Immobilienkäufern entschieden. In allen vier Fällen unten ging der Makler leer aus.

Datum Aktenzeichen Problem im Maklervertrag Ergebnis
11.03.2026 BGH I ZR 202/25 Provisionshinweis stand nur unter der E-Mail Signatur, Textform nicht gewahrt Kein Provisionsanspruch, auch kein Ersatz über Umwege (Bereicherungsrecht)
09.10.2025 BGH I ZR 159/24 Online Vertrag über einen Button mit der Aufschrift „Senden“ Vertrag unwirksam, Makler verlangte 29.303,75 Euro, kein Wertersatz
06.03.2025 BGH I ZR 25/24 Käufer zahlten die gesamte Provision, Verkäuferanteil wurde über den Kaufpreis verrechnet Verstoß gegen Halbteilung, Vereinbarung insgesamt unwirksam, Käufer fordern 25.000 Euro zurück
06.03.2025 BGH I ZR 32/24 Käufer und Verkäuferseite sollten unterschiedliche Provisionssätze zahlen Maklervertrag nichtig, kein Anspruch auf Provision

Das Urteil vom Oktober 2025 hat besondere Tragweite. Viele Makler nutzen standardisierte Online Strecken von Immobilienportalen oder Maklersoftware. Ist dort der Button falsch beschriftet, betrifft das nicht einen einzelnen Vertrag, sondern unter Umständen tausende.

Zur Ehrlichkeit gehört auch: Nicht jeder Fall ist erfolgreich. So hat der BGH im Juli 2026 entschieden, dass ein Makler, der für beide Seiten tätig war, seine Käuferprovision grundsätzlich behalten darf, wenn nur der Vertrag mit dem Verkäufer widerrufen wurde (BGH I ZR 223/25). Deshalb prüfen wir jeden Fall einzeln, bevor wir dir etwas versprechen.

So läuft der Erstattungs-Check ab

Du trägst kein Kostenrisiko. Es fallen keine Vorkosten an, und wenn wir nichts zurückholen, zahlst du nichts. Ein Honorar entsteht nur bei Erfolg.

0 EuroVorkosten
Kein RisikoKeine Kosten bei Misserfolg
Nur bei Erfolgfällt ein Honorar an
  1. Unterlagen sendenMaklerrechnung, Exposé, E-Mail Verkehr mit dem Makler und, falls vorhanden, die Widerrufsbelehrung. Ein Screenshot oder Foto reicht für den Anfang.
  2. PrüfungWir prüfen, wie der Maklervertrag zustande kam: Widerrufsbelehrung, Online Button, Textform, Halbteilung und Provisionsvereinbarung.
  3. Ehrliche EinschätzungDu erhältst eine klare Rückmeldung, ob und in welcher Höhe eine Rückforderung realistisch ist. Unverbindlich.
  4. DurchsetzungWenn du möchtest, setzen spezialisierte Partnerkanzleien deinen Anspruch gegenüber dem Makler durch, zunächst außergerichtlich, wenn nötig vor Gericht.

Bitte warte nicht zu lange. Ein Widerruf ist oftmals nur bis 1 Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich. War der Vertrag dagegen von Anfang an unwirksam, etwa wegen eines falschen Buttons oder eines Verstoßes gegen die Halbteilung, gilt die reguläre Verjährung: drei Jahre, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem du gezahlt hast. Deshalb lohnt sich die Prüfung auch bei Käufen, die schon länger zurückliegen.

Häufige Fragen

Ich habe den Maklervertrag unterschrieben. Kann ich trotzdem etwas zurückbekommen?

Ja, das ist möglich. Eine Unterschrift macht einen Vertrag nicht automatisch wirksam. Fehlt etwa die Widerrufsbelehrung, kannst du auch einen unterschriebenen Vertrag nachträglich widerrufen.

Der Kauf ist längst abgeschlossen. Ist es zu spät?

Nicht unbedingt. Die Rückforderung betrifft nur den Maklervertrag, nicht den Kaufvertrag. Deine Immobilie bleibt deine Immobilie.

Bekommt der Makler nicht wenigstens Wertersatz für seine Arbeit?

In den entschiedenen Fällen nicht. Der BGH hat Wertersatz abgelehnt, wenn der Makler nicht korrekt belehrt hat oder der Online Button falsch beschriftet war.

Was kostet mich die Prüfung?

Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Ein Honorar fällt nur an, wenn wir Geld für dich zurückholen.

Gilt das auch für Gewerbeimmobilien oder Kapitalanlagen?

Widerrufsrecht und Button Pflicht gelten für Verbraucher. Halbteilung und Textform betreffen Wohnungen und Einfamilienhäuser. Bei Gewerbe oder reinen Investments prüfen wir den Einzelfall.

Jetzt prüfen lassen

Du hast in den letzten Jahren eine Immobilie gekauft und Maklerprovision gezahlt? Oder der Makler fordert gerade Geld von dir? Dann lohnt sich ein Blick in die Unterlagen. Die Prüfung kostet dich nichts, und mit etwas Glück bekommst du einen fünfstelligen Betrag zurück.

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Den Rest erledigen wir.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

Quellen